Direkte Demokratie – Überblick
In einer Direkten Demokratie können nicht nur Politiker Gesetze erlassen, sondern auch wir Bürger. Dies geschieht in drei Schritten:- Bürgerinnen mit einem Anliegen entwerfen ein Gesetz, und legen es dem Bundestag zur Beratung vor. Das ist die Volksinitiative.
- Lehnt der Bundestag ab, kann ein Volksbegehren veranlasst werden.
- Bei genügend Stimmen wird daraus ein rechtsverbindlicher Volksentscheid
Was zu tun ist
- Den Bundestag bewegen, sinnvolle (!) Ausführungsbestimmungen ins Gesetz aufzunehmen,
- und Artikel 29 GG dahingehend zu ändern, dass Volksentscheide auch auf Bundesebene möglich sind.