Direkte Demokratie – Überblick

In einer Direkten Demokratie können nicht nur Politiker Gesetze erlassen, sondern auch wir Bürger. Dies geschieht in drei Schritten:
  1. Bürgerinnen mit einem Anliegen entwerfen ein Gesetz, und legen es dem Bundestag zur Beratung vor. Das ist die Volksinitiative.
  2. Lehnt der Bundestag ab, kann ein Volksbegehren veranlasst werden.
  3. Bei genügend Stimmen wird daraus ein rechtsverbindlicher Volksentscheid
Die Mitbestimmung der Bürger ist im Grundgesetz in Artikel 20 (2) verankert, seit 1949 fehlen jedoch konkrete Bestimmungen zur Ausführung, also wieviele Stimmen benötigt werden, welche Fristen gelten sollen etc. Außerdem ist die Mitbestimmung bisher noch auf Länder- und Kommunenangelegenheiten beschränkt.

Was zu tun ist

  • Den Bundestag bewegen, sinnvolle (!) Ausführungsbestimmungen ins Gesetz aufzunehmen,
  • und Artikel 29 GG dahingehend zu ändern, dass Volksentscheide auch auf Bundesebene möglich sind.

Mehr Infos

Eine gute, knappe Einführung ins Thema ist hier zu finden.
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